| Die Zwischensumme "Umsatzerlöse" wurde eingeführt, um sowohl unterschiedliche umsatzsteuerliche Sachverhalte, die von einem Betrieb gleichzeitig realisiert werden können (z.B. umsatzsteuerpflichtige vs. umsatzsteuerfreie Einnahmen), als auch sich gegenseitig ausschließende Sachverhalte (z.B. Behandlung als Kleinunternehmer vs. regulärer umsatzsteuerlicher Unternehmer) unter einer Oberposition zu bündeln. Auf eine rein betriebswirtschaftliche Darstellung umsatzsteuerlicher Tatbestände (z.B. Aufgliederung nach Regionen, Produktgruppen oder Leistungsarten) wurde verzichtet, denn dies hätte entweder zu einer deutlichen Ausdehnung der Taxonomie geführt (ggf. durch Einführung weiterer Ebenen) oder dazu, dass eine Befüllung der Anlage EÜR aus der Taxonomie heraus nicht möglich gewesen wäre. Eine Auffangposition (analog zur E-Bilanz-Taxonomie) wurde nicht als notwendig erachtet, da die EÜR-Taxonomie keine "Mussfelder" enthält und im Zweifel die Oberposition "Umsatzerlöse" ohne umsatzsteuerliche Differenzierung befüllt werden kann. Letzteres wird insbesondere der Fall sein, wenn die Taxonomie ausschließlich für nicht-steuerliche Zwecke verwendet wird. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/commentaryGuidance | http://www.xbrl.org/2003/role/link |