| Auflösung GWG-Sammelposten | de | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Wie die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter dient der GWG-Sammelposten der Vereinfachung im Wege der Pauschalierung. Dass die Verteilung des Aufwandes für bestimmte Vermögensgegenstände des Anlavermögens per Sammelposten grundsätzlich auch handelsrechtlich anerkannt ist (vgl. IDW-Fn 2007, S. 506), rechtfertigt die Verortung der Position im Berichtsbestandteil "Betriebliche Gewinnermittlung" und nicht unter den steuerlichen Sondervorschriften. Anstatt der Bezeichnung in der Anlage EÜR (dort: "Auflösung Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG") wurde auf die Paragraphenangabe verzichtet und stattdessen eine aussagekräftige Bezeichnung gewählt. Der Verweis auf § 6 Abs. 2a EStG ist aus den Referenzen der Taxonomie zu ersehen. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/commentaryGuidance | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| FV: Für abnutzbare, bewegliche und selbständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. deren Einlagewert 250 EUR, aber nicht 1.000 EUR übersteigen, kann nach § 6 Abs. 2a EStG im Wirtschaftsjahr der Anschaffung/Herstellung oder Einlage auch ein Sammelposten gebildet werden. Dieses Wahlrecht kann nur einheitlich für alle Wirtschaftsgüter des Wirtschaftsjahres in Anspruch genommen werden. Im Fall der Bildung eines Sammelpostens können daher im Wj. lediglich die Aufwendungen für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-oder Herstellungskosten bis 250 € als GWG (Zeile 33) berücksichtigt werden; bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über 1.000 € sind die Aufwendungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer zu verteilen (vgl. Zeile 30). Weitere Erläuterungen zur Behandlung von GWG und zum Sammelposten sowie dessen jährlicher Auflösung mit einem Fünftel finden Sie in dem BMF-Schreiben vom 30.09.2010, BStBl I S. 755 sowie in R 6.13 EStR. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/documentation | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Low value assets pooled item | en | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |