| AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter | de | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Im Bereich der Abschreibungen soll einheitlich von "Vermögensgegenständen" oder "Wirtschaftsgütern" gesprochen werden. Es wurde der Begriff "Wirtschaftsgüter" analog zur Anlage EÜR gewählt. Der in der Anlage EÜR vorhandene erläuternde Klammerzusatz (z. B. erworbene Firmen-, Geschäfts- oder Praxiswerte) wurde entfernt, um die Positonsbezeichnungen kompakt zu halten. Die Beispiele sind aus der inhaltlichen Dokumentation ersichtlich. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/commentaryGuidance | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| FV: Immaterielle Wirtschaftsgüter sind z.B. erworbene Firmen- oder Praxiswerte. Falls neben der normalen AfA weitere Abschreibungen (z.B. außergewöhnliche Abschreibungen) erforderlich werden, sind diese ebenfalls hier einzutragen. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/documentation | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Intangible fixed assets | en | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |