| Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer | de | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Die Position wurde unverändert aus der Anlage EÜR übernommen. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/commentaryGuidance | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| FV: Hier sind die vom Finanzamt erstatteten und ggf. verrechneten Umsatzsteuerbeträge einzutragen. Die entsprechenden steuerlichen Nebenleistungen (Verspätungszuschlag, Säumniszuschlag etc.) sind in Zeile 15 [99-20/103], bei Kleinunternehmern in Zeile 11 [99-20/111] und 12 [99-20/119], zu erfassen. Eine innerhalb von 10 Tagen nach Beginn des Kalenderjahres fällig gewordene und zugeflossene Umsatzsteuer-Erstattung für einen Voranmeldungszeitraum des Vorjahres ist als regelmäßig wiederkehrende Einnahme i. S. des § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG im Vorjahr als Betriebseinnahme zu berücksichtigen. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/documentation | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| VAT refunds from tax office | en | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |