| Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags erhaltene Gewinne (Mutter); Aufwand aus der Auflösung aktiver oder der Bildung passiver Ausgleichsposten bei Organschaftsverhältnissen (GAV) | de | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Aufwand aus der Auflösung aktiver oder der Bildung passiver Ausgleichsposten bei Organschaftsverhältnissen (GAV) | de | http://www.xbrl.org/2003/role/terseLabel | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Profits received under profit pooling, profit and loss transfer, or partial profit transfer agreements (parent), losses from reversal of an asset-side adjustment item or recognition of a liability-side adjustment item for consolidated tax group | en | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Losses from reversal of an asset-side adjustment item or recognition of a liability-side adjustment item for consolidated tax group | en | http://www.xbrl.org/2003/role/terseLabel | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 KStG ist für Mehrabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, in der Steuerbilanz des Organträgers ein besonderer passiver Ausgleichsposten in Höhe des Betrags zu bilden, der dem Verhältnis der Beteiligung des Organträgers am Nennkapital der Organgesellschaft entspricht. Der Ausgleichsposten ist zwar – im Ergebnis - erfolgsneutral zu bilden. Innerhalb der Steuerbilanz bewirkt die Einstellung eines passiven Ausgleichspostens indes nach herrschender Auffassung immer eine Gewinnauswirkung, die so dann in einem zweiten Schritt hier zu neutralisieren ist. Entsprechendes gilt sinngemäß für den sich aus der Auflösung eines aktiven Ausgleichspostens ergebenden Aufwand. In Fällen des § 14 Abs. 4 S. 2 KStG (Auflösung des Ausgleichspostens wegen Veräußerung der Organbeteiligung) verringert sich durch die Auflösung des aktiven Ausgleichspostens auch das Einkommen des Organträgers (§ 14 Abs. 4 S. 3 KStG); in diesen Fällen ist daher der Aufwand aus der Auflösung des aktiven Ausgleichspostens nicht in der "Steuerlichen Gewinnermittlung" zu neutralisieren. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/definitionGuidance | http://www.xbrl.org/2003/role/link |