Expenses for loss absorption (parent), losses from reversal of an asset-side adjustment item for consolidated tax group or recognition of a liability-side adjustment item for consolidated tax group

Nameis.netIncome.regular.fin.netParticipation.loss.changeAdjustItem
Namespacehttp://www.xbrl.de/taxonomies/de-gaap-ci-2020-04-01
Prefixde-gaap-ci
Data typexbrli:monetaryItemType
Period typeduration
Substitution Groupxbrli:item
Balancedebit
NillableTrue
AbstractFalse

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TextLangRoleContainer role
Aufwendungen aus Verlustübernahmen (Mutter), Aufwand aus der Auflösung aktiver oder der Bildung passiver Ausgleichsposten bei Organschaftsverhältnissen (AVÜ)dehttp://www.xbrl.org/2003/role/labelhttp://www.xbrl.org/2003/role/link
Aufwand aus der Auflösung aktiver oder der Bildung passiver Ausgleichsposten bei Organschaftsverhältnissen (AVÜ)dehttp://www.xbrl.org/2003/role/terseLabelhttp://www.xbrl.org/2003/role/link
Expenses for loss absorption (parent), losses from reversal of an asset-side adjustment item for consolidated tax group or recognition of a liability-side adjustment item for consolidated tax groupenhttp://www.xbrl.org/2003/role/labelhttp://www.xbrl.org/2003/role/link
Losses from reversal of an asset-side adjustment item for consolidated tax group or recognition of a liability-side adjustment item for consolidated tax groupenhttp://www.xbrl.org/2003/role/terseLabelhttp://www.xbrl.org/2003/role/link
Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 KStG ist für Mehrabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, in der Steuerbilanz des Organträgers ein besonderer passiver Ausgleichsposten in Höhe des Betrags zu bilden, der dem Verhältnis der Beteiligung des Organträgers am Nennkapital der Organgesellschaft entspricht. Der Ausgleichsposten ist zwar – im Ergebnis - erfolgsneutral zu bilden. Innerhalb der Steuerbilanz bewirkt die Einstellung eines passiven Ausgleichspostens indes nach herrschender Auffassung immer eine Gewinnauswirkung, die so dann in einem zweiten Schritt außerbilanziell zu neutralisieren ist (vgl. dazu entsprechende Taxonomieposition "Aufwand aus der Auflösung aktiver oder der Bildung passiver Ausgleichsposten bei Organschaftsverhältnissen" in der Steuerlichen Gewinnermittlung). Da der Ausweis auf der Vorschrift des § 14 Abs. 4 S. 1 KStG beruht, scheidet ein Ausweis in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung aus. Bei der Übermittlung einer Handelsbilanz kann daher der Aufwand aus der Bildung eines passiven Ausgleichspostens in der "Überleitungsrechnung" entweder unter der Taxonomieposition "Aufwand aus der Auflösung aktiver oder der Bildung passiver Ausgleichsposten bei Organschaftsverhältnissen" oder der Taxonomieposition "Sammelposten für Gewinnänderungen aus der Überleitungsrechnung" erfasst werden. Entsprechendes gilt sinngemäß für den sich aus der Auflösung eines aktiven Ausgleichspostens ergebenden Aufwand. In Fällen des § 14 Abs. 4 S. 2 KStG (Auflösung des Ausgleichspostens wegen Veräußerung der Organbeteiligung) verringert sich durch die Auflösung des aktiven Ausgleichspostens auch das Einkommen des Organträgers (§ 14 Abs. 4 S. 3 KStG); in diesen Fällen ist daher der Aufwand aus der Auflösung des aktiven Ausgleichspostens nicht in der "Steuerlichen Gewinnermittlung" zu neutralisieren.dehttp://www.xbrl.org/2003/role/definitionGuidancehttp://www.xbrl.org/2003/role/link
Aufw. a. Aufl. akt. / Bild. pass. AP bei Org.sch.verh. (AVÜ)dehttp://www.xbrl.de/roles/labels/terse60Labelhttp://www.xbrl.org/2003/role/link

References

NameValueRole
NameKStGhttp://www.xbrl.org/2003/role/reference
Paragraph14http://www.xbrl.org/2003/role/reference
Subparagraph4http://www.xbrl.org/2003/role/reference
legalFormEUtruehttp://www.xbrl.org/2003/role/mandatoryDisclosureRef
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typeOperatingResultneutralhttp://www.xbrl.org/2003/role/mandatoryDisclosureRef