| Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben für Geschenke nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG | de | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Die Position wurde (nahezu) unverändert aus der Anlage EÜR übernommen. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/commentaryGuidance | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| FV: Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind (z.B. an Geschäftspartner), und die ggf. darauf entfallende Pauschalsteuer nach § 37b EStG, sind nur dann abzugsfähig, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Gewinnermittlungszeitraum zugewendeten Gegenstände 35 EUR nicht übersteigen. Die Aufwendungen dürfen nur berücksichtigt werden, wenn aus dem Beleg oder den Aufzeichnungen der Geschenkempfänger zu ersehen ist. Wenn im Hinblick auf die Art des zugewendeten Gegenstandes (z.B. Taschenkalender, Kugelschreiber) die Vermutung besteht, dass die Freigrenze von 35 EUR bei dem einzelnen Empfänger im Gewinnermittlungszeitraum nicht überschritten wird, ist eine Angabe der Namen der Empfänger nicht erforderlich. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/documentation | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Plus: non-deductible expenses for promotional gifts EStG s. 4_5 s 1 Nr. 1 | en | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |