| Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen | de | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Das Feld der Anlage EÜR "Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen und/oder Freibetrag nach § 3 Nr. 26, 26a und/oder 26b EStG" [Zeile 21, Feld 99-25/190] wurde aufgespalten in einen Teil, der im Berichtsbestandteil "Betriebliche Gewinnermittlung" berücksichtigt wird ("Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen") und einen Teil, der in der "Steuerlichen Gewinnermittlung" verortet ist ("Abzüglich steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a und/oder 26b EStG"). Grund für die Aufspaltung ist der unterschiedliche Charakter beider Bestandteile. Die Betriebsausgabenpauschalen für Tagespflegepersonen bzw. für bestimmte Berufsgruppen nach H 18.2 EStH sind als Vereinfachungsregelungen bei der Betriebsausgabenermittlung anzusehen und sind daher im Berichtsbestandteil „Betriebliche Gewinnermittlung“ zu verorten. Dagegen handelt es sich bei den Beträgen nach § 3 Nr. 26, 26a und / oder nach 26b EStG (Übungsleiterfreibetrag / Ehrenamtspauschale) um steuerfreie Einnahmen, die der steuerlichen Gewinnermittlung zuzuordnen sind. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/commentaryGuidance | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| FV: bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit pauschal 30 % der Betriebseinnahmen, maximal 2.455 Euro jährlich, bei wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie bei nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit pauschal 25 % der Betriebseinnahmen, maximal 614 Euro jährlich, statt der tatsächlich angefallenen Betriebsausgaben geltend gemacht werden (weiter mit Zeile 65) [99-25/199]. Für Tagespflegepersonen besteht nach dem BMF-Schreiben vom 11.11.2016, BStBl I S. 1236, die Möglichkeit, pauschal 300 Euro je Kind und Monat als Betriebsausgaben abzuziehen. Die Pauschale bezieht sich auf eine wöchentliche Betreuungszeit von 40 Stunden und ist bei geringerer Betreuungszeit zeitanteilig zu kürzen. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/documentation | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Lump-sum EStG 3 Nr.26 | en | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |