| Ein separater Ausweis aktivierter Eigenleistungen ist in der Anlage EÜR nicht vorgesehen. Eine "Neutralisierung" selbst geschaffener Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auf der Einnahmenseite ist dennoch notwendig, da ansonsten die zu ihrer Herstellung angefallenen Ausgaben einerseits gewinnmindernd erfasst würden und zudem Abschreibungen geltend gemacht werden könnten. Entsprechend der DATEV-Zuordnung der entsprechenden Konten wird ein Einfließen der Position in das Sammelfeld "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet" der Anlage EÜR vorgeschlagen. Für Kleinunternehmer wären die Felder "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG)" und "davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 UStG" anzusteuern. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/commentaryGuidance | http://www.xbrl.org/2003/role/link |