| Die Angaben sind zu machen, soweit es sich um ein Unternehmen handelt, das einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes in Anspruch nimmt, sind die folgenden Angaben zu machen. Gleiches gilt bei börsennotierten Mutterunternehmen für das Honorar des Konzernabschlussprüfers. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/documentation | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Angabe des im Geschäftsjahr für den Abschlussprüfer bzw. Konzernabschlussprüfer als Aufwand erfasste Honorar für a) die Abschlussprüfungsleistungen, b) andere Bestätigungsleistungen, c) Steuerberatungsleistungen, d) sonstige Leistungen. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Disclosure of expense recognised in the financial year for the fees of the auditors or group auditors for: a) audit services, b) other assurance services, c) tax advisory services, d) other services. | en | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |