| Steuerliche Korrekturen bei Organschaftsverhältnissen beim Organträger, abzüglich Ertrag aus der Bildung aktiver oder der Auflösung passiver Ausgleichsposten bei Organschaftsverhältnissen (organschaftlich) | de | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| abzüglich Ertrag aus der Bildung aktiver oder der Auflösung passiver Ausgleichsposten bei Organschaftsverhältnissen (organschaftlich) | de | http://www.xbrl.org/2003/role/terseLabel | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Consolidated tax group adjustments, less: income from recognition of an asset-side tax adjustment item or reversal of a liability-side adjustment item | en | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Less: income from recognition of an asset-side tax adjustment item or reversal of a liability-side adjustment item | en | http://www.xbrl.org/2003/role/terseLabel | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 KStG ist für Minderabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, in der Steuerbilanz des Organträgers ein besonderer aktiver Ausgleichsposten in Höhe des Betrags zu bilden, der dem Verhältnis der Beteiligung des Organträgers am Nennkapital der Organgesellschaft entspricht. Der Ausgleichsposten ist zwar – im Ergebnis - erfolgsneutral zu bilden. Innerhalb der Steuerbilanz bewirkt die Einstellung eines aktiven Ausgleichspostens indes nach herrschender Auffassung immer eine Gewinnauswirkung, die so dann hier in einem zweiten Schritt außerbilanziell zu neutralisieren ist. Entsprechendes gilt sinngemäß für den sich aus der Auflösung eines passiven Ausgleichspostens ergebenden Ertrag. In Fällen des § 14 Abs. 4 S. 2 KStG (Auflösung des Ausgleichspostens wegen Veräußerung der Organbeteiligung) erhöht sich durch die Auflösung des passiven Ausgleichspostens auch das Einkommen des Organträgers (§ 14 Abs. 4 S. 3 KStG); in diesen Fällen ist daher der Ertrag aus der Auflösung des passiven Ausgleichspostens nicht in der "Steuerlichen Gewinnermittlung" zu neutralisieren. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/definitionGuidance | http://www.xbrl.org/2003/role/link |