| Abzüglich Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG | de | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Die Position wurde (nahezu) unverändert aus der Anlage EÜR übernommen. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/commentaryGuidance | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| FV: Steuerpflichtige können nach § 7g EStG für die künftige Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des dem Wj. der Anschaffung/Herstellung folgenden Wj. in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes ausschließlich oder fast ausschließlich (mindestens 90 %) betrieblich genutzt werden, bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten gewinnmindernd berücksichtigen (Investitionsabzugsbeträge). Bei Einnahmenüberschussrechnung ist Voraussetzung, dass 1. der Gewinn (vor Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen)nicht mehr als 100.000 € oder der Wirtschaftswert bzw. der Ersatzwirtschaftswert bei Land- und Forstwirten nicht mehr als 125.000 € beträgt und 2. der Steuerpflichtige seit 2016 die Summe der Investitionsabzugsbeträgesowie die Summen der hinzuzurechenden bzw. rückgängig zu machenden Investitionsabzugsbeträge(vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 73 bis 75 [99-25/180, 181 & 182]) elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Ein Verzicht auf die elektronische Übermittlung ist nur in Härtefällen möglich. In diesem Fall sind die Angaben in der als Papiervordruck eingereichten Anlage EÜR zu machen. Die Summe der geltend gemachten und bislang noch nicht hinzugerechneten oder rückgängig gemachten Investitionsabzugsbeträge darf im Wj. des Abzugs und in den drei vorangegangenen Wj. insgesamt nicht mehr als 200.000 Euro betragen. Weitere Erläuterungen zur Anwendung des § 7g EStG finden Sie im BMF-Schreiben vom 20.03.2017, BStBl I S. 423. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/documentation | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Less: investment deduction under EStG s. 7g (1) | en | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |