| Konkrete Ausprägung einer Aufzählung | de | http://www.xbrl.org/2003/role/documentation | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Liquidationszwischenbilanz | de | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Value of an enumeration type | en | http://www.xbrl.org/2003/role/documentation | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Liquidation interim balance sheet | en | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Im Liquidationsverfahren wird nur der Besteuerungszeitraum der Veranlagung zugrunde gelegt. Steuerlich wird deshalb eine Liquidationszwischenbilanz in aller Regel nicht benötigt, da im Rahmen des § 11 KStG die regulären handelsrechtlichen Wirtschaftsjahre unbeachtlich sind. Weiterhin erstellte Handelsbilanzen werden im Rahmen des § 11 KStG nicht berücksichtigt. Wird der Abwicklungszeitraum in mehrere Besteuerungszeiträume (§ 11 Abs. 1 KStG) unterteilt, kommt die besondere Einkommensermittlung des § 11 KStG nur für den letzten Besteuerungszeitraum in Betracht. Die vorangegangenen Besteuerungszeiträume werden nach herkömmlichen Grundsätzen behandelt. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/definitionGuidance | http://www.xbrl.org/2003/role/link |