Additional meal expenses

NamecbaE.operatingExpenses.otherExpenses.marketingAndTravel.additionalMealExpenses
Namespacehttp://www.xbrl.de/taxonomies/de-euer-2019-12-16
Prefixde-euer
Data typexbrli:monetaryItemType
Period typeduration
Substitution Groupxbrli:item
Balancedebit
NillableTrue
AbstractFalse

Labels

TextLangRoleContainer role
Verpflegungsmehraufwendungendehttp://www.xbrl.org/2003/role/labelhttp://www.xbrl.org/2003/role/link
Die Position wurde unverändert aus der Anlage EÜR übernommen. Da es sich bei dem Begriff "Verpflegungsmehraufwendungen" um eine allgemein gebräuchliche Wendung handelt, wurde darauf verzichtet, sie durch "Pauschalierte Mehrausgaben für Verpflegung" o.ä. zu ersetzen. Die Position wurde im Berichtsbestandteil "Betrieblicher Gewinn" verortet, da Mehrausgaben für Verpflegung während einer Dienstreise des Untenehmers grundsätzlich betrieblich veranlasst sind. Richtigerweise müssten hier die tatsächlich angefallenen Mehrausgaben ausgewiesen und im Berichtsbestandteil "Steuerliche Gewinnermittlung" ein eventueller Unterschiedsbetrag zur anerkannten Pauschale korrigiert werden. Da aber davon auszugehen ist, dass keine separaten Aufzeichnungen über die tatsächlichen Mehrausgaben geführt werden, wird die Pauschale hier als ersatzweise verwendet.dehttp://www.xbrl.org/2003/role/commentaryGuidancehttp://www.xbrl.org/2003/role/link
FV: Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer Geschäftsreise oder einer betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung sind hier zu erfassen. Fahrtkosten sind in den Zeilen 58 bis 63 [99-25/142, 144 - 147 & 176] zu berücksichtigen. Sonstige Reise- und Reisenebenkosten tragen Sie bitte in Zeile 40 [99-25/221] ein. Aufwendungen für die Verpflegung sind unabhängig vom tatsächlichen Aufwand nur in Höhe der Pauschbeträge abziehbar. Pauschbeträge (für Reisen im Inland): bei 24 Stunden Abwesenheit 24 €, bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit (ohne Übernachtung) oder An- und Abreisetag bei auswärtiger Übernachtung jeweils 12 €. Die Reisekosten für Arbeitnehmer tragen Sie bitte in Zeile 27 [99-25/120) ein. AG: Abweichend von der Anlage EÜR sind die Reisekosten für Arbeitnehmer in der hierfür gesondert vorgesehenen Position "Reisekosten Arbeitnehmer" einzutragen. Die Anlage EÜR ordnet diese den Ausgaben für eigenes Personal zu (Zeile 27 [99-25/120]).dehttp://www.xbrl.org/2003/role/documentationhttp://www.xbrl.org/2003/role/link
Additional meal expensesenhttp://www.xbrl.org/2003/role/labelhttp://www.xbrl.org/2003/role/link

References

NameValueRole
NameEÜR-Formular 2018http://www.xbrl.org/2003/role/reference
Section99-25http://www.xbrl.org/2003/role/reference
Number171http://www.xbrl.org/2003/role/reference

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NameRelation TypeRole
de-euer:cbaE.operatingExpenses.otherExpenses.marketingAndTravel
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