| Restbuchwert der ausgeschiedenen Anlagegüter | de | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Die Position wurde unverändert aus der Anlage EÜR übernommen. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/commentaryGuidance | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| FV: Scheiden Wirtschaftsgüter z.B. aufgrund Verkauf, Entnahme oder Verschrottung bei Zerstörung aus dem Betriebsvermögen aus, so ist hier der Restbuchwert als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Das gilt nicht für Wirtschaftsgüter des Sammelpostens. Der Restbuchwert ergibt sich regelmäßig aus den Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. dem Einlagewert, ggf. vermindert um die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens berücksichtigte AfA und ggf. Sonderabschreibungen. Für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist der Zeitpunkt der Vereinnahmung des Veräußerungserlöses maßgebend. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/documentation | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Disposal of fixed assets | en | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |