| Ausgaben für betrieblich veranlasste Geschenke sind - unabhängig von ihrer steuerlichen Behandlung - Betriebsausgaben und beeinflussen damit den Gewinn. In dieser Position ist somit der Gesamtbetrag der Ausgaben für betrieblich veranlasste Geschenke zu erfassen. Die steuerliche Korrektur erfolgt in Form einer nicht-abziehbaren Betriebsausgabe im Berichtsbestandteil "Steuerliche Gewinnermittlung". Zeile 52 der Anlage EÜR wird daher nicht unmittelbar abgebildet. Denn dort sind die abziehbaren und nicht-abziehbaren Anteile der Ausgaben für Geschenke separat zu erfassen - in der Taxonomie dagegen die Gesamtsumme und der nicht-abziehbare Anteil. Der Informationsgehalt beider Vorgehensweisen ist aber identisch. Die während der Taxonomieentwicklung diskutierte Lösung einer Aufspaltung der Position "Ausgaben für Geschenke" in die Unterpositionen "Ausgaben für Geschenke, abziehbar" und "Ausgaben für Geschenke, nicht-abziehbar" wurde verworfen, da die Information ansonsten doppelt vorgehalten und die sich die Komplexität der Taxonomie unnötig erhöhen würde. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/commentaryGuidance | http://www.xbrl.org/2003/role/link |