| Die Summe aus den Positionen "Festkapital", "Variables Kapital", "Verlustvortragskonto", "Gesellschafterdarlehen als Eigenkapital [persönlich haftender Gesellschafter]", "verrechneter nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil (persönlich haftender Gesellschafter)" und "verrechnete nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen (persönlich haftender Gesellschafter)" für alle persönlich haftenden Gesellschafter wird rechnerisch abgeglichen mit den Positionen aus der Bilanz "Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter" (aktiv und passiv). Bei dieser Position handelt es sich um ein „echtes“ Eigenkapitalkonto (Abgrenzung: nicht gemeint sind sog. „eigenkapitalersetzende Darlehen i.S.d. § 172a HGB a.F.“, die sowohl nach handels- als auch nach steuerrechtlichen Bilanzierungsgrundsätzen wie Fremdkapital zu behandeln sind.). Die in der Bilanz als steuerlich unzulässig bezeichnete Position "Gesellschafterdarlehen mit EK-Charakter" ist im Rahmen der Überleitungsrechnung auf die Kapitalanteile überzuleiten. Bei Übermittlung einer Steuerbilanz sind die Werte direkt den Kapitalanteilen zuzuordnen. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/definitionGuidance | http://www.xbrl.org/2003/role/link |