| Zinseinnahmen | de | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Die Position "Zinseinnahmen" ist in der Anlage EÜR nicht separat ausgewiesen. Erhaltene Zinsen sind im Normalfall Bestandteil des Feldes "umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet" [99-20/103] und waren bis zum Jahr 2012 zusätzlich im Feld "davon Kapitalerträge" [99-20/113] zu erfassen. Im Fall eines umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmers sind sie unter den Umsätzen [99-20/111] sowie als nachrichtlicher Ausweis im Feld "davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 UStG" [99-20/119] einzutragen. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/commentaryGuidance | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| AG: In der Position "Zinseinnahmen" sind Zinsen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (z.B. Einnahmen aus Guthaben bei Kreditinstituten) einzutragen. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/documentation | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Revenue from interest | en | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |