| Erfassungshinweis: Diese Position muss einen positiven Betrag enthalten. Sie ist als "programmtechnisch abzuziehen" zu sehen | de | http://www.xbrl.org/2003/role/documentation | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile, nicht eingeforderte ausstehende Einlagen (offen passivisch abgesetzt) | de | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| nicht eingeforderte ausstehende Einlagen | de | http://www.xbrl.org/2003/role/terseLabel | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Uncalled unpaid contributions to subscribed capital | en | http://www.xbrl.org/2003/role/terseLabel | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Uncalled unpaid contributions to subscribed capital (deducted from equity on the face of the balance sheet) | en | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Nach der vor dem BilMoG geltenden Rechtslage (§ 272 Abs. 1 HGB a.F.) durften ausstehende Einlagen auf den Kapitalanteil (Pflichteinlage) auf der Aktivseite der Bilanz vor dem Anlagevermögen in einem eigenen Posten ausgewiesen werden; gleichzeitig waren die davon eingeforderten Einlagen in diesem Posten zu vermerken (Bruttoausweis; vgl. § 272 Abs. 1 Satz 2 HGB a. F.). Seit Geltung des BilMoG sind die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf die Pflichteinlage zwingend von dem Kapitalanteil offen abzusetzen; der verbleibende Betrag ist als Posten "Eingefordertes Kapital" in der Hauptspalte der Passivseite auszuweisen; der eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Betrag ist unter den Forderungen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/definitionGuidance | http://www.xbrl.org/2003/role/link |