| 13. Passiver Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse beim Organträger | de | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| 13. Liability-side adjustment item for consolidated tax group at group parent | en | http://www.xbrl.org/2003/role/label | http://www.xbrl.org/2003/role/link |
| Bei Organträgern zu bildender passiver Ausgleichsposten für Mehrabführungen der Organgesellschaft(en). Eine Mehrabführung liegt vor, wenn der abgeführte Gewinn den Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft übersteigt. Die Position „Passiver Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse beim Organträger“ ist rein steuerlich zu verstehen. Bei Einreichung einer Handelsbilanz können die entsprechenden Positionen leer übermittelt werden. Die Positionen sind nur für die steuerliche Überleitungsrechnung oder bei Einreichung einer originären Steuerbilanz zu verwenden. | de | http://www.xbrl.org/2003/role/definitionGuidance | http://www.xbrl.org/2003/role/link |